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Eine neue Landesverordnung (NuNVO) und Erlass 2022 ersetzen den
Erlass zur Förderung von Schülern mit Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) von 2018
Die aktuell gültigen Regelungen zum schulischen Umgang mit Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) sind in der NuNVO
(Nachteils- und Notenschutzverordnung vom 16.02.2022), dem Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer
Lese-Rechtschreibschwäche und Erstellung von Zeugnisvermerken über einen gewählten Notenschutz (vom 15.03.2022) und
der Handreichung zum Notenschutz wegen einer Lese-Rechtschreibschwäche für die Lehrkräfte in allgemeinbildenden Schulen
und Förderzentren in Schleswig-Holstein festgelegt.
Die aktuellen Dokumente finden Sie auch im Downloadbereich unter Schulrechtliche Informationen!
LRS-Erlass vom 15. März 2022 ohne Anlagen
Handout zur Landesverordnung des LVL S-H
Dyskalkulie: Chancengleichheit, jetzt!
Wir fordern ein Recht auf Nachteilsausgleich!
STOPPT DIE
DISKRIMINIERUNG
Bei Fragen an den Landesverband Legasthenie & Dyskalkulie Schleswig-Holstein e.V.:
Beratungstelefon (Anrufbeantworter): 04893-3768853 (bitte geben Sie für einen Rückruf eine Festnetznummer an)
E-Mail:
Bei Fragen zu den Elternseminaren:
Lese-Rechtschreibschwäche - Legasthenie E-Mail:
Rechenschwäche - Dyskalkulie E-Mail:
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