Ihr Ortsverband
Eine neue Landesverordnung (NuNVO) und Erlass 2022 ersetzen den
Erlass zur Förderung von Schülern mit Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) von 2018
Die aktuell gültigen Regelungen zum schulischen Umgang mit Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) sind in der NuNVO
(Nachteils- und Notenschutzverordnung vom 16.02.2022), dem Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer
Lese-Rechtschreibschwäche und Erstellung von Zeugnisvermerken über einen gewählten Notenschutz (vom 15.03.2022) und
der Handreichung zum Notenschutz wegen einer Lese-Rechtschreibschwäche für die Lehrkräfte in allgemeinbildenden Schulen
und Förderzentren in Schleswig-Holstein festgelegt.
Die aktuellen Dokumente finden Sie auch im Downloadbereich unter Schulrechtliche Informationen!
LRS-Erlass vom 15. März 2022 ohne Anlagen
Handout zur Landesverordnung des LVL S-H